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Innenminister Wolff erneut gescheitert

18. Februar 2009

Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, das die Zusammenlegung der Kommunal-wahl mit der Europawahl heute für verfassungswidrig erklärt hat, nehmen die GRÜNEN in OWL Stellung:

Erneut ist Innenminister Ingo Wolff (FDP) vor einem Verfassungsgericht gescheitert. Es ist nicht mehr zu übersehen, dass sein Rechtsverständnis häufig nicht verfassungskonform ist, weil er es an schwarz-gelber Parteitaktik ausrichtet.

Sigrid Beer, Vorsitzende des GRÜNEN Bezirksverbandes OWL: Das Taktieren dieses FDP-Ministers um wirklich jede Stimme um jeden Preis ist nicht aufgegangen. Das Gericht hat die Rechte der BügerInnen geschützt. Sie sind davor geschützt, die Entscheidungen bereits ab-gewählter BürgermeisterInnen und LandrätInnen hinnehmen müssen, die sonst mehr als vier Monate im Amt gewesen wären, ohne sich politisch rechtfertigen zu müssen. Damit hat das Gericht deutlich gemacht, dass demokratische Spielregeln nicht einfach ausgehebelt werden können, nur weil eine Partei sich davon mehr Erfolg ausrechnet."

Die OWL-GRÜNEN rufen die Landesregierung nun auf, die Kommunalwahl zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September durchzuführen. „Ein eigener Wahltermin nur für die Kommunalwahl im Herbst würde die Kommunen rund 40 Mio. € zusätzlich kosten. Das ist dem Steuerzahler nicht zuzumuten, würde die Politikverdrossenheit verstärken und sich ne-gativ auf die Wahlbeteiligung auswirken - der Innenminister muss jetzt endlich Vernunft annehmen!"

 

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