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Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.
Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.
Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.
Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.
Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.
Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.
Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.
Zu den Ergebnissen der Studie „Schulden- und Investitionsregel: Zwei Seiten einer Medaille“ der Bertelsmann Stiftung erklärt Britta Haßelmann, kommunalpolitische Sprecherin und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Bertelsmann-Studie bestätigt einmal mal mehr: Wir leben seit einem Jahrzehnt auf Kosten unserer Substanz. Vor unseren Augen zerfallen unsere Schulen, Straßen und Brücken und das ohne Not. Wir brauchen noch mehr Investitionen in Bildung, Klimaschutz, bezahlbare Wohnungen und schnelles Internet. Und zwar sofort. Dazu müssen wir die Überschüsse des Bundes in einem Zukunftsfonds sichern und so die Mittel über die nächsten Jahre für Investitionen in unsere Zukunft nutzen.
Union und SPD sind viel zu zaghaft. Sie verhindern mit ihrer Politik Wachstum und schmälern so unser aller Wohlstand. Denn ohne klare Investitionsstrategie und ein dauerhaftes Angebot an die Länder und Kommunen verpassen wir die Zukunft. Der Sparzwang der Großen Koalition war und ist vollkommen unnötig. Es gibt kein Entweder-Oder, wenn man richtig investiert: Wir können in unsere Zukunft investieren und gleichzeitig die Schuldenregel einhalten.
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