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Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.
Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.
Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.
Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.
Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.
Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.
Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Minden-Lübbecke informierte sich auf ihrer vergangenen Fraktionssitzung bei der Leiterin des Kreisumweltamtes, Frau Dr. Wallberg, über die Aufgaben des Kreises zum Gewässerschutz. „Der Kreis hat zum Beispiel an der Bastau Flächen gekauft, die „Baustauwiesen“, das größte Naturschutzgebiet in Minden-Lübbecke. Dort beobachtet das Land an den Messstellen die Grundwasserentwicklung“, betont Frau Dr. Wallberg. Auf Wunsch der grünen Kreistagsfraktion erläuterte sie auch die Nitratbelastung von Grund- und Oberflächenwasser anhand von Folien des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW .
Für Cornelia Schmelzer, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag Minden-Lübbecke sind die Informationen des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eindeutig: „Das Kartenmaterial vom 18.01.2017 weist als Gesamtergebnis sehr deutlich einen schlechten chemischen Zustand der Grundwasserkörper für den gesamten Altkreis Lübbecke, bis Hille, Minden und Petershagen für Nitrat aus. So sind auch große Gebiete von Petershagen-Jössen bis Aminghausen entlang der Weser in der Beratungskulisse NRW auf der Prioritätenstufe 1. Das heißt, diese Flächen stehen unter besonderer Beobachtung und dort sollen aufgrund der hohen Belastung beim Düngen 15-30 kg Stickstoff pro Hektar auf die Felder gebracht werden. Aber auch die Grundwassermessstelle „Butenbohm“ in Stemwede überschreitet mit 187 mg/l ganz erheblich den Schwellenwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser und liegt seit dem Jahr 2000 kontinuierlich über den Schwellenwert von 50 mg/l. So fordert das neue Gutachten der Energie- und Wasserwirtschaft zu Recht, dass endlich reale Nährstoffsalden auf unseren Äckern die 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr nicht überschreiten dürfen. Wenn sich an der Düngeverordnung nichts ändert, dann könnte das Trinkwasser, laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft auch bei uns in Minden-Lübbecke teurer werden.
Die grüne Kreistagsfraktion erwartet von der Bundesregierung eine Düngeverordnung für mehr Gewässerschutz. Es ist schon absurd, wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium immer noch keine Düngeverordnung vorlegen will, die den Wasserschutz als Ziel hat. Böden und Gewässern ist es egal, ob Überdüngung aus großen oder kleinen Betrieben kommt – und auch, ob sie aus Gülle, Gärresten oder Kunstdüngergaben ausgewaschen werden. So begrüßen wir GRÜNEN auch, dass das Umweltbundesamt in Kürze eine umfassende Analyse vorlegen wird, die die Kosten der Nitratbelastung für ganz Deutschland analysiert und Aussagen darüber trifft, wie sich verschiedene Rahmenbedingungen auf die Kosten auswirken.
Für den langfristigen Umwelt- und Gewässerschutz braucht Deutschland eine konsequente und nachhaltige Agrarwende: Weg von der industriellen Landwirtschaft, hin zu einer nachhaltigen Nutzung der Böden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten EU-Agrargelder stärker in den ökologischen Landbau umgeschichtet werden“, so die grüne Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Cornelia Schmelzer.
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