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Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.
Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.
Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.
Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.
Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.
Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.
Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.
Anlässlich des Weltwassertages erklärt die OWL-Abgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann:
Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Dennoch wird dieses hohe Gut Tag für Tag durch giftige Einträge vor allem aus der Landwirtschaft belastet.
SPD und CDU nehmen stillschweigend in Kauf, dass die Verbraucher die Kosten der Aufbereitung über den Wasserpreis zahlen.
Mittlerweile sind ein Viertel der Grundwasservorkommen so stark mit Nitrat belastet, dass der Grenzwert überschritten wird. Damit ist das Grundwasser unter rund 30% der Fläche Deutschlands (104.725 km2) in einem schlechten ökologischen Zustand. Die Überarbeitung der Gülle-Verordnung kann nur ein erster Schritt sein.
Wir brauchen eine umfassende Strategie über den Umgang mit Stickstoffen und Phosphaten, die gerade in den belasteten Gebieten drastisch reduziert werden müssen.
Hintergrund: Der Nitratbericht 2016 der Bundesregierung bestätigt:
Die Situation ist unverändert schlecht. Mit dem Bericht wird nochmals klargestellt, Hauptursache für die Grenzwertüberschreitungen sind die zu hohen Stickstoffausbringungen aus der Landwirtschaft. Leider bewegt sich trotz der Klage der Europäischen Union immer noch zu wenig.
Nach langem Hin und Her in der Großen Koalition und in den Verhandlungen mit den Bundesländern gibt es jetzt endlich eine Überarbeitung der Düngeverordnung.
Doch der grünen Bundestagsfraktion geht der Kompromiss nicht weit genug. Unseren aktuellen Beschluss finden sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811206.pdf
Zudem fordern Bündnis 90/Die Grünen von Bundesumweltministerin Hendricks, die von ihr angekündigte Stickstoff-Strategie – basierend auf den Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen – endlich aufzulegen und dann auch umzusetzen.
Belastung in NRW:
Bündnis 90/Die Grünen haben in Rahmen einer Kleinen Anfrage Informationen über die Gewässerqualität in Nordrhein-Westphalen abgefragt.
Die Antwort der Bundesregierung (Ds. 18/9252) hat am 22.7.2016 geantwortet. Siehe dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/092/1809252.pdf
Zu Frage 2 der Kleinen Anfrage: Überschreitung Schwellenwert für Nitrat Die Aussage der Bundesregierung, dass ihr keine Erkenntnisse hinsichtlich des Zustands der Grundwasserkörper in NRW vorliegen ist nicht korrekt.
So geht aus der Drucksache 18/5856 hervor, dass auch die folgenden Grundwasserkörper in OWL den Schwellenwert für Nitrat von 50 mg/l nicht einhalten:
Petershagen - 75,31 mg/l
Versmold - 84,17 mg/l
Rheda-Wiedenbrück - 84,17 mg/l
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