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Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.
Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.
Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.
Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.
Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.
Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.
Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.
Die International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) und die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. (VDW) haben zusammen am 01. Dezember 2017 im Rahmen eines Festaktes im Anthroposophischen Zentrum Kassel zum zehnten mal den Whistleblower-Preis verliehen. Der Preis wird vergeben an Persönlichkeiten, die – häufig unter Inkaufnahme beträchtlicher Risiken für Arbeitsplatz und Karriere – Missstände aufdecken und nach außen bekannt machen, welche ihnen in ihrer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Der Whistleblower-Preis soll Zuspruch, Anerkennung, Ermutigung und Solidarität zum Ausdruck bringen, die Bürgerinnen und Bürger mit großer Zivilcourage brauchen, wenn sie die zahlreichen Belastungen und Schwierigkeiten im privaten und beruflichen Umfeld sowie die Anfeindungen und Zumutungen im öffentlichen Raum nicht nur auf sich nehmen, sondern auch aushalten und ohne dauerhafte Beschädigung durchstehen wollen.
Hintergrund
Deutlich wurde von den Laudatoren darauf hingewiesen, dass „derjenige der Missstände öffentlich macht, in Deutschland allein gelassen wird.“ Was es um so wertvoller macht, wenn Menschen, dieser Tatsache ins Auge schauend, trotzdem dem Recht und dem Wohl der Betroffenen folgend, sich ihrer Verantwortung stellen und handeln, ohne die Folgen zu fürchten. Bei den ausgezeichneten Persönlichkeiten sind diese Belastungen deutlich vorhersehbar gewesen und trotzdem haben sie die Betroffenen nicht davon abbringen lassen, den Weg zu gehen. Für Maria-Elisabeth Klein und Martin Porwoll war sofort klar, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren und viele Menschen in ihrem Umfeld gegen sich haben werden. Im Fall von Can Dündar war ein Leben im Exil absehbar und vorgezeichnet. Gegen all diese Repressalien haben die Preisträger aber den Mut aufgebracht nicht nur sich gegen ihr bestehendes Arbeitsleben / politische Regime zu stellen, nein, sie haben auch den Mut zusammen erbracht, sich öffentlich dazu zu bekennen, dass sie zum Wohle vieler diese Missstände aufklären müssen.
Die Preisträger
In diesem Jahr findet die Preisverleihung zum zehnten Male statt, und der Whistleblower-Preis 2017 wurde vergeben an Dipl.-Volkswirt Martin Porwoll (Bottrop) und an die Pharm.-Techn. Assistentin Maria-Elisabeth Klein (Bottrop) für ihre im Herbst 2016 erfolgten Verdachts-Enthüllungen über die in der „Alten Apotheke“ in Bottrop (NRW) offenbar jahrelang praktizierte illegale Panscherei mit Anti-Krebsmitteln (Zytostatika) und über die dadurch bewirkte Schädigung mehrerer Tausend schwer- und todkranker KrebspatientInnen in fünf oder sechs Bundesländern sowie an Dr. Can Dündar (seinerzeit Chefredakteur der türkischen Zeitung „Cumhüriyet“, z.Zt. im Exil in Berlin) für seine Ende Mai 2015 und danach unter schwierigsten Repressionsbedingungen in der Türkei erfolgten Enthüllungen über ein illegales sog. Staatsgeheimnis des autoritären Erdogan-Regimes; Gegenstand war die Anfang 2014 unter Verstoß gegen geltendes Völkerrecht unternommene Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung nach Syrien an terroristische Dschihadisten durch den Geheimdienst MIT des NATO-Mitgliedsstaates Türkei.
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