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GRÜNE Regionalratsfraktion stimmt 1. Regionalplanänderung zu

Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.

Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.

Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.

Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.

Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.

Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.

Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.

 

EU-Recht setzt frühzeitige Bürgerbeteiligung durch

Auch der Regionalplan muss neue Vorgaben erfüllen.

Die Kommunen müssen es schon längst. Jetzt setzt die EU durch, dass auch bei Regional-planänderungen und der Neuaufstellung des Regionalplanes OWL die Öffentlichkeit frühzei-tig beteiligt wird. „Frühzeitig bedeutet, dass bereits vor dem offiziell gefassten Beschluss, eine Planänderung in diese oder jene Richtung zu machen, die Öffentlichkeit und damit die Bürgerinnen und Bürger informiert werden müssen.“ stellt Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion im Regionalrat Detmold, fest.

Bisher gab es vor Änderungen des Regionalplanes nur Behördengespräche, betroffene Bürgerinnen und Bürger hatten kaum Möglichkeiten, sich über Vorhaben in ihrer Wohnumgebung zu informieren. Die Bezirksregierung Detmold wartet nun auf „Umsetzungsrichtlinien“ aus Düsseldorf. Bis die erarbeitet sind, soll eine Veröffentlichung im Amtsblatt über Änderungen im Regionalplan informieren.

Helga Lange: „Das kann allerhöchstens eine Notlösung sein. Welche Bürgerin, welcher Bürger liest regelmäßig das Amtsblatt der Bezirksregierung? Wir GRÜNE regen daher an, dass die Bezirksregierung auch mit Pressearbeit in den jeweiligen Kreisen die Bevölkerung auf geplante Änderungen aufmerksam macht.“

Weiter fordern die GRÜNEN im Regionalrat Detmold, dass neben Hinweisen in der Presse zukünftig Regionalplanänderungen und -aufstellungen frühzeitig auf der homepage des Regionalrates dargestellt werden. Auch sollte es dort eine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger geben, auch in der frühzeitigen Beteiligung Einwendungen zu erheben.

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