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EU-Recht setzt frühzeitige Bürgerbeteiligung durch

Auch der Regionalplan muss neue Vorgaben erfüllen.

Die Kommunen müssen es schon längst. Jetzt setzt die EU durch, dass auch bei Regional-planänderungen und der Neuaufstellung des Regionalplanes OWL die Öffentlichkeit frühzei-tig beteiligt wird. „Frühzeitig bedeutet, dass bereits vor dem offiziell gefassten Beschluss, eine Planänderung in diese oder jene Richtung zu machen, die Öffentlichkeit und damit die Bürgerinnen und Bürger informiert werden müssen.“ stellt Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion im Regionalrat Detmold, fest.

Bisher gab es vor Änderungen des Regionalplanes nur Behördengespräche, betroffene Bürgerinnen und Bürger hatten kaum Möglichkeiten, sich über Vorhaben in ihrer Wohnumgebung zu informieren. Die Bezirksregierung Detmold wartet nun auf „Umsetzungsrichtlinien“ aus Düsseldorf. Bis die erarbeitet sind, soll eine Veröffentlichung im Amtsblatt über Änderungen im Regionalplan informieren.

Helga Lange: „Das kann allerhöchstens eine Notlösung sein. Welche Bürgerin, welcher Bürger liest regelmäßig das Amtsblatt der Bezirksregierung? Wir GRÜNE regen daher an, dass die Bezirksregierung auch mit Pressearbeit in den jeweiligen Kreisen die Bevölkerung auf geplante Änderungen aufmerksam macht.“

Weiter fordern die GRÜNEN im Regionalrat Detmold, dass neben Hinweisen in der Presse zukünftig Regionalplanänderungen und -aufstellungen frühzeitig auf der homepage des Regionalrates dargestellt werden. Auch sollte es dort eine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger geben, auch in der frühzeitigen Beteiligung Einwendungen zu erheben.

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