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GRÜNE Regionalratsfraktion stimmt 1. Regionalplanänderung zu

Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.

Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.

Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.

Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.

Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.

Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.

Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.

 

Flüchtlingsfamilien brauchen Schutz

Anlässlich der morgigen Bundestagsabstimmung zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz erklärt die Bielefelder Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Britta Haßelmann:

Union und SPD setzen den Familiennachzug für Flüchtlinge bis 31.7.2018 komplett weiter aus. Danach soll er auf ein Kontingent von 1.000 Menschen pro Monat beschränkt sein. Das ist verheerend für die betroffenen Familien. Denn Familien und ihr geschütztes, gemeinsames Zusammenleben stehen im Grundgesetz und Völkerrecht unter besonderem Schutz. Diese Entscheidung wird die Integration vieler Menschen erschweren. Wer in ständiger Sorge um seine Familienmitglieder in Bürgerkriegsgebieten lebt, hat es sehr viel schwerer in der Schule, bei der Arbeit oder beim Sprachkurs.

Auch in Bielefeld, Werther und in der Region kennen wir so viele Einzelschicksale von auseinandergerissenen Familien die bei uns Schutz suchen, während Ehepartner oder Kinder in Kriegsgebieten festsitzen und teils um ihr Leben bangen müssen. Bei der Abstimmung über den Familiennachzug muss sich jeder einzelne Abgeordnete die Frage stellen: Was wäre, wenn es dein Kind wäre?

Jeden Tag leiden im Krieg in Syrien Frauen, Männer und Kinder. Zwei Jahre haben Flüchtlinge in unserem Land darauf vertraut, dass ihre Angehörigen nachziehen können. Der Familiennachzug ist ein rechtliches und ethisches Gebot. Deshalb setzen wir uns dafür im Bundestag ein.

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