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Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.
Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.
Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.
Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.
Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.
Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.
Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.
Nach den heute von Minister Pinkwart vorgestellten Änderungen beim Ende 2016 verabschiedeten Landesentwicklungsplan (LEP) soll unter anderem das festgeschriebene Ziel eines zweiten Nationalparks in der Senne gestrichen werden.
Hierzu erklären die Grünen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer, Wibke Brems und Matthi Bolte- Richter:
„Die Streichung des Nationalparks Senne als festgeschriebenes Ziel aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) ist eine Kampfansage an den Nationalpark und alle, die sich für ihn einsetzen. Hier wird mit einem Federstrich ein wichtiger Baustein der Regionalentwicklung ad acta gelegt.
Wir werden uns im Landtag gegen dieses schnöde Vorgehen der CDU/FDP-Landesregierung gegen das wertvolle Naturerbe der Senne einsetzen. Nur durch einen Nationalpark ist die höchste Schutzwürdigkeit der Flora und Fauna gegeben. Wir Grüne werden weiterhin für die Bewahrung der einzigartigen Natur und der Artenvielfalt in der Senne einstehen. Die Entscheidung der Landesregierung ist rein ideologisch begründet. Sie ist auch ökonomisch kurzsichtig.
Der wertvolle Naturraum in der Senne soll durch den Nationalpark für alle erlebbar werden und würde den Tourismus in OWL stärken.“
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