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Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.
Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.
Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.
Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.
Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.
Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.
Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.
Anlässlich des 32. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26.4.2018 erklärt die Bielefelder Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die GRÜNEN Britta Haßelmann:
Tschernobyl ist nicht Geschichte, sondern gleich um die Ecke. Gefahr und Risiken sind allgegenwärtig, wenn heute in der Region Aachen Jodtabletten verteilt werden, weil an der Grenze zu Belgien Schrottreaktoren stehen.
Die neue und alte Bundesregierung aus Union und SPD versteckt sich hinter einer umstrittenen Rechtsauffassung, um nicht handeln zu müssen. Und obwohl Ministerpräsident Laschet bei Angela Merkel im Parteipräsidium am Tisch sitzt, bewegt sich bis heute nichts in Sachen Tihange und Doel. Die Anlagen zur Urananreicherung in Gronau und zur Herstellung von Brennelementen in Lingen könnten auch längst eingestellt sein.
Ein Gesetzentwurf von uns GRÜNEN liegt auf dem Tisch. Die Bundesregierung müsste das nur aufgreifen und endlich handeln.
Hintergrund: Unsere aktuelle Bundestagsinitiative zum Jahrestag finden sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/017/1901731.pdf
Den genannten Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen finden sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900964.pdf
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