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GRÜNE Regionalratsfraktion stimmt 1. Regionalplanänderung zu

Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.

Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.

Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.

Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.

Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.

Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.

Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.

 

Wohnraumversorgung durch aktive Wohnungs- und Baulandpolitik sicherstellen

„Schlüssige Konzepte“ der Kommunen sind selten schlüssig

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist auch in vielen Städten und Gemeinden Ostwestfa-len-Lippes angespannt. Es fehlt an gutem und bezahlbarem Wohnraum für alle - insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Die Sozialbehörden genehmigen die Übernahme von Wohnkosten für Sozialleistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung) nur bis zu einer bestimmten Mietpreishöhe. Aber selbst die Mieten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus liegen inzwischen teilweise deutlich darüber.

Die GRÜNEN in OWL fordern daher, die Vorgaben für die Verwaltungspraxis der Jobcenter und Sozialämter in OWL zeitnah anzupassen. Dazu müssen die so genannten „Schlüssigen Konzepte“ der Kreise und der Stadt Bielefeld auf den Prüfstand.

„Diese „Schlüssigen Konzepte“ sind nicht selten alles andere als schlüssig. Es kann ja nicht vernünftig sein, dass diese Konstrukte Höchstmieten vorgeben, die selbst der öffentlich geförderte Wohnungsbau nicht anbieten kann. Hier muss nachgesteuert werden. Die „Schlüssigen Konzepte“ der Kommunen in OWL gehören auf den Prüfstand und müssen den Realitäten auf dem Wohnungsmarkt angepasst werden.“ kritisiert Ute Koczy, Vorsitzende des GRÜNEN Bezirksverbandes.

Auch der z.B. in Bielefeld und Herford eingeführte Mietkostenaufschlag für Neubauwohnun-gen mit einem höheren energetischen Standard (sog. „Klimabonus“) ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, aber insgesamt nicht ausreichend.

Als schnell greifende Lösung fordern die GRÜNEN in OWL in dem vom Bezirksrat erarbeiten Papier, die Angemessenheitsgrenzen bei Kaltmieten und Nebenkosten zeitnah an die aktuelle örtliche Wohnungsmarktlage anzupassen.

„Die kommunalen Behörden müssen die Hand-lungsmöglichkeiten der Betroffenen realistisch bewerten. Dazu gehören eine Modifizierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die Erleichterung bei der Nachweisführung bei Bemühungen um eine kostengünstigere Wohnung sowie eine wohnungsmarktbezogene Einzelfallprüfung.“ kommentiert Herbert Even (Herford) und Mitautor des GRÜNEN Papiers.

Um zugleich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sind alle Kommunen in OWL zu einer aktiven Wohnungs- und Baulandpolitik im städtebaulichen Innenbereich aufgefordert, so Herbert Even weiter: “Es sind ausreichend Flächen für einen mietpreisgebundenen Woh-nungsbau in sozial gemischten Quartieren und der Bestand an preisgünstigen Mietwohnun-gen zu sichern. Ein wichtiges Instrument dafür stellen kommunale Wohnungsbaugesellschaften dar. Wo es sie noch nicht gibt, sollten sie neu gegründet werden – wie z.B. in Pader-born.” Aber auch Bundes- und Landesregierung müssen hier zügig handeln und ihre Wohnungspo-litik künftig verstärkt an den Interessen von Familien mit geringerem bis maximal mittlerem Einkommen und Mieter*innen ausrichten.

„Wir brauchen eine wirksame Mietpreisbegrenzung, einen Schutz der Mieter*innen vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie effiziente Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Schnell und unkompliziert sollte der Bund zudem seine Liegenschaften zur Linderung der Wohnungsnot verstärkt kostengünstig bereitstellen.“

 



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