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Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.
Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.
Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.
Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.
Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.
Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.
Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.
Gemeinsam haben die GRÜNEN Landtagsabgeordneten aus OWL Wibke Brems aus Gütersloh, Sigrid Beer aus Paderbornund Matthi Bolte aus Bielefeld sich mit einer Kleinen Anfrage zum Beteiligungsverfahren bei der Änderung des Landesentwicklungsplans an die Landesregierung gewandt.
Zum Hintergrund: Im Sommer des letzten Jahres lief das Beteiligungsverfahren zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans. Viele der vorgesehenen Änderungen sehen wir GRÜNE in OWL mehr als kritisch und lehnen sie ab, auch die Aufgabe des Ziels der Errichtung eines Nationalparks Senne.
Über die Kritik der GRÜNEN hinaus haben sich viele Menschen an der großen Unterschriftenaktion beteiligt, in deren Folge 16.000 Unterschriften für einen Nationalpark Senne an Minister Pinkwart übergeben wurden. Darüber hinaus haben viele GRÜNE die Möglichkeit des Beteiligungsverfahrens genutzt und es wurden Stellungnahmen von GRÜNEN Gliederungen und Fraktionen aus ganz OWL eingereicht.
Das zuständige Wirtschaftsministerium hat nach Ende des Beteiligungsverfahrens eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht – in der wir fast keine der von GRÜNEN eingereichten Stellungnahmen aufgeführt fanden.
Daher die gemeinsame Kleine Anfrage der Fraktionskolleg*innen. Minister Pinkwart erläutert in seiner Antwort auf die Anfrage: Wenn eine Stellungnahme in ihrer inhaltlichen Aussage mit einer anderen Stellungnahme übereinstimmt, muss sie nicht gesondert aufgeführt werden. Es reicht, wenn jede inhaltliche Aussage nur einmal aufgeführt wird.
Unsere Kommentierung dazu: Die Landesregierung macht das Beteiligungsverfahren für den Landesentwicklungsplan zu einer Farce und verhöhnt demokratische Prinzipien. Sie verschweigt, wenn Kritik gegen ein Vorhaben mehrfach vorgetragen wurde, beispielsweise gegen die Aufgabe des Ziels, einen Nationalpark Senne einzurichten. Wirtschaftsminister Pinkwart tut mit seiner Argumentation so, als sei Widerspruch einer einzelnen Person genauso aussagekräftig wie Widerspruch, der von mehreren Personen oder sogar mehreren Organisationen oder Initiativen kommt.
Unliebsame Meinungen nicht in der Gesamtheit zu veröffentlichen, halte ich für politisch fragwürdig, dieses Verfahren weckt starke Zweifel, dass es die Landesregierung mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ernst meint.
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