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GRÜNE Regionalratsfraktion stimmt 1. Regionalplanänderung zu

Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.

Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.

Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.

Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.

Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.

Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.

Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.

 

Abschiebungshaft: Die Augen vor Eingriffen in Grundrechte und Menschenwürde nicht verschließen

Sigrid Beer MdL: „Die aktuelle Flüchtlingspolitik in NRW unter Schwarz-Gelb und der Großen Koalition im Bund ist geprägt von Abschottung, Ausgrenzung und Abschiebung. Insbesondere im Bund zeigt sich der restriktive Kurs in der Einschränkung der Zugänge zum Asylrecht und verstärkten Abschiebungen. Solange das Aufenthaltsgesetz die Abschiebungshaft als Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsieht und diese auch richterlich angeordnet wird, muss sie von den Ländern vollzogen werden. Sie ist und bleibt aber ein massiver Eingriff in das grundlegende Freiheitsrecht eines Menschen. Daher darf Abschiebungshaft immer nur die Ultima Ratio darstellen!

Mit der zuletzt erfolgten Novellierung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes in NRW durch Schwarz-Gelb haben weitere Verschärfungen Einzug gehalten, die trotz massiver Kritik von Expertinnen und Experten aus Verbänden und Flüchtlingsorganisationen in Kraft gesetzt wurden. Das Forcieren von Abschiebungen und die weiteren Verschärfungen der Abschiebungshaft, die eines Rechtsstaats unwürdig sind, sind auch Ausdruck einer Verschiebung des politischen Diskurses nach rechts.

Für uns GRÜNE steht fest: Die Abschiebungshaft, so lange es sie gibt, darf sich nicht zu einer Ersatzstrafhaft für Gefährder oder andere Straftäter entwickeln. Menschen sind nicht in der Bürener Einrichtung untergebracht, weil sie Straftäter sind. Sie sind dort, weil sie kein Bleiberecht in Deutschland haben und ausreisepflichtig sind. Seehofers sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das zukünftig auch die Unterbringung von Ausreisepflichtigen in regulären Haftanstalten möglich macht, lehnen wir entschieden ab.

Und es sollte auch selbstverständlich sein, dass psychisch Kranke nichts in der Abschiebungshaft zu suchen haben. Grund- und Menschenrechte haben oberste Priorität, das gilt für alle Menschen, auch ausreisepflichtige Menschen dürfen davon nicht ausgenommen sein. Dafür werden wir uns auch weiterhin auf allen politischen Ebenen stark machen.

Wir halten an unserer langjährigen Forderung fest, die Abschiebungshaft abzuschaffen, und setzen uns auf Bundesebene weiterhin dafür ein.“

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