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Die 1. Regionalplanänderung Wind/Erneuerbare Energie glich einer Herkules-Aufgabe.
Fachplaner, Regionalrat, Kreise, Kommunen und Naturschutzverbände haben in einem
knappen Zeitrahmen versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien so verträglich
wie möglich umzusetzen.
„Wir haben um das Kriterienset für ganz OWL als Basis einer rechtssicheren
Regionalplanung hart gerungen und hätten uns an einigen Stellen eine andere
Gewichtung gewünscht“, berichtet Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN
Regionalratsfraktion. Die Mehrheit des Regionalrates bestand aber darauf,
nur so viele Flächen in den Suchraum aufzunehmen, wie absolut notwendig.
Als Folge davon mussten letztlich auch Flächen als Windenergiebereiche dargestellt
werden, die bedeutende Schutzfunktionen aufweisen. Das kritisieren wir.
Dennoch ist diese Regionalplanänderung unter dem Strich ein akzeptabler Kompromiss,
den wir mittragen können. Eine Ablehnung würde zu einem ungesteuerten Wildwuchs in
ganz OWL führen.
„Wir sehen diese Regionalplanänderung als Chance, um mit einem geordneten Ausbau
der Windenergie in OWL einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten “,
so Lange weiter.
Positive Beispiele wie die Bürgerstiftung Dollenkamp für Brakel-Schmechten zeigen,
dass der Ausbau verträglich geschehen kann und wie alle Bürgerinnen und Bürger
vor Ort durch das neue Bürgerwindgesetz profitieren können.
Dieses Gesetz verpflichtet Vorhabenträger den Kommunen und den Menschen vor Ort
eine finanzielle Beteiligung anzubieten. So kann Wertschöpfung in der Region erfolgen,
insbesondere in den ländlichen Bereichen des Hochstifts Paderborn-Höxter.
Wir begrüßen, dass die Beschleunigungsflächen statt 99% nur noch 53,7% der
Gesamtfläche einnehmen und damit auf den neu ausgewiesenen Flächen weitere
tiefergehende Umweltprüfungen erfolgen müssen.
Alle Kommunen, die über den Regionalplan hinaus als „Positivplanung“ Flächen
für Windkraft oder Freiflächen-Photovoltaik ausweisen möchten, können und sollen
dies auch künftig tun.
Bereits in zwei Jahren wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob und wo
nochmals nachgesteuert werden muss und kann.
Mit dem Feststellungbeschluss vom 24.03.2025 leistet OWL einen wichtigen Beitrag
zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einer klimaneutralen Region.
Nach gut einem Jahr Planungs- und Beteiligungsverfahren zur ICE-Neubaustrecke zwischen Bielefeld und Hannover zieht der Bezirksverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgendes Resümee:
Die bisherigen Argumente des Bundesverkehrsministeriums und der DB Netz zugunsten eines kompletten Neubaus einer Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Bielefeld und Hannover sind bislang nicht überzeugend:
• Zwar unterstützen wir die Zielsetzung des Deutschlandtaktes, eine deutliche Beschleunigung des Bahnverkehrs mit einem zuverlässigen Taktfahrplan zu erreichen. Daraus ergibt sich aber keineswegs eine Festlegung auf eine Reisezeit von 31 min für den ICE zwischen Bielefeld – Hannover; denn auch andere Modelle des Taktverkehrs sind aus heutiger Sicht vorstellbar.
• Wir stehen für einen integrierten Planungsansatz, bei dem es um mehr als die ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Bielefeld – Hannover geht. Konsequente Qualitätsverbesserungen von Nah- und Güterverkehr sowie die Integration angrenzender Streckenabschnitte (z.B. Hamm – Bielefeld) in eine abgestimmte Gesamtplanung sind bislang nicht ausreichend erkennbar.
• Eine Ausbauvariante mit dem Ziel einer durchgehenden Viergleisigkeit zwischen Hamm und Seelze könnte möglicherweise wesentliche Kosten- und Realisierungsvorteile erbringen. Deshalb ist eine solche Variante ernsthaft und nicht nur pro forma in die weiteren Prüfungen einzubeziehen.
• Alle Varianten sind unter dem Aspekt einer ressourcenschonenden Planung und Realisierung zu bewerten und zu vergleichen. Dabei geht es um eine (finanzielle) Kosten-Nutzen-Analyse, vor allem aber um eine ökologische Gesamtbilanzierung hinsichtlich der umwelt-, landschafts- und klimabezogenen Auswirkungen in Bau und Betrieb.
• Wir erwarten eine rückhaltlose Transparenz des gesamten Planungs- und Entscheidungsprozesses mit einer nachvollziehbaren Darlegung aller Argumente und Bewertungsschritte. Nur so kann ein Projekt dieser Größenordnung in einem akzeptablen Zeitraum ohne einen massiven Widerstand der Region und ihrer Bevölkerung realisiert werden.
Unsere weitere Bewertung der Ende 2022 zur Diskussion stehenden Trassenvorschläge werden wir vor diesem Hintergrund an den folgenden Kriterien für eine ressourcenschonende Planung mit dem Ziel orientieren, die Bahn zu einer attraktiven Alternative zu Auto bzw. Flugzeug zu entwickeln:
• Modernisierung des Fernverkehrs mit einem gut ausgebauten Streckennetz, integralem Taktfahrplan und damit kürzeren Reisezeiten - dabei Berücksichtigung der Ausbaupotenziale anschließender Streckenabschnitte
• Berücksichtigung der Anforderungen des Nah- und des Güterverkehrs - dabei Einbeziehung der Modernisierung und des Ausbaus von Verbindungsstrecken wie Minden – Nienburg oder Löhne - Elze
• Beachtung aller Aspekte des Umwelt-, Landschafts- und Klimaschutzes - durch eine ökologische Gesamtbilanzierung aller untersuchten Varianten, dabei insbesondere Einbeziehung aller bau- und betriebsbezogenen Auswirkungen auf Landschaft, Gewässer und CO2-Fußabdruck
• Investitions- und Betriebskostenvergleich aller untersuchten Varianten (inkl. einer bestandsnahen Lösung) jeweils im Verhältnis zu ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen (Kosten – Nutzen – Analyse)
• Transparenz der Planungs- und Entscheidungsprozesse - dabei Offenlegung aller zugrundeliegenden Berechnungs- und Bewertungsverfahren.
Nur bei konsequenter Beachtung dieser Bewertungsmaßstäbe ist eine verantwortbare Entscheidung zu den ICE-Ausbauplanungen von Bundesverkehrsministerium und DB Netz möglich.
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