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Weise ein Windgebiet aus!

Eine Windkraftanlage benötigt für Anlage, Trafoanlage und Zufahrtswege zirka 5-25 ha versiegelte Fläche – kann aber auch bis zu 2000 Haushalte jährlich mit Strom versorgen. Damit ist die Windkraft eine der bedeutendsten regional erzeugten erneuerbaren Stromformen, deren technische Entwicklung noch viel Potenzial mit sich trägt.  Beispielsweise ist –neben dem klimafreundlichen Aspekt der Windenergie- aufgrund der Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen mit gewerbesteuerlichen Einnahmen zu rechnen.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, im städtischen Flächennutzungsplan Windgebiete („Vorrangflächen“)  auszuweisen, die von Investoren mit entsprechenden Anlagen versehen werden können- entweder nach Kauf oder durch Anpachtung der entsprechenden Flächen.

Windgebiete unterliegen vielen Auflagen z. B. im Bereich des Lärmschutzes und des Naturschutzes. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Standortplanung  maßgeblich für die spätere Umsetzung eines Windparks oder einer einzelnen Anlage. Zu berücksichtigen sind dabei nicht nur die Besitzverhältnisse der Flächen, sondern auch deren Zufahrtswege, die Standsicherheit des Untergrunds, die Anbindung an das Stromnetz, die Bebauung und der Bewuchs des Umfelds.


Die Schritte, die dich zum Ziel bringen:

  1. Der Flächennutzungsplan kann beim kommunalen Bauamt eingesehen werde. Dort kannst du dir einen Überblick über bereits ausgewiesene Vorrangflächen machen und kannst auch sehen, ob es freie Flächen gibt, die als Windgebiete in Frage kommen können weil sie unbebaut und nicht in der Nähe zu Verkehrswegen, Wohngebieten oder Naturschutzgebieten liegen.
  2. Das Bauamt und die zuständigen Beamten für Naturschutz können dir weitergehende Informationen über Flächen geben, die du als mögliche Windgebiete identifiziert hast. Wie sehen die Besitzverhältnisse aus? Gibt es Naturschutzgebiete im unmittelbaren Umfeld oder weitere Auflagen, die einer Ausweisung als Windgebiet entgegen stehen?
  3. Suche dir einen/eine AnsprechpartnerInnen in einer ostwestfälischen Verwaltung, der oder die schon einmal Windgebiete ausgewiesen hat und die Anforderungen an ein mögliches Windgebiet kennt.
  4. Trage die Vorteile zusammen, die ein Windgebiet für deine Kommune hat: Passt die Ausweisung in das örtliche Klimaschutzkonzept? Wie viele Anlagen können aufgestellt werden und welche positive Auswirkungen hat dies auf die örtliche Energieversorgung? Wie hoch sind die steuerlichen Einnahmen durch ein Windgebiet für den Haushalt zu bewerten? Halte hier Rücksprache mit deinen Kontaktpersonen und dem städtischen Energieversorger.
  5. Kommuniziere dein Vorhaben mit den BürgerInnen, eventuell mit einer Pressemeldung und einer BürgerInnensprechstunde. Nehme die Bedenken der BürgerInnen im Umfeld des Windgebiets ernst. Spreche auch Naturschutzvereine der Umgebung an: Dort kann man dich auf mögliche Hindernisse (Brutstätten, Ansiedlung von bedrohten Tierarten) aufmerksam machen. Je transparenter du dein Vorhaben kommunizierst, desto breiter fällt die Zustimmung aus Reihen der BürgerInnen aus.
  6. Suche dir PlanerInnen, die dich auf dem weiteren Weg begleiten.
  7. Wenn du ein mögliches Gebiet gefunden hast, welches alle Anforderungen erfüllt: beantrage im Rat eine Ausweisung im Flächennutzungsplan.
  8. Ein Windgutachten wird nun angefordert. Dieses errechnet, welcher durchschnittlicher Windertrag und welche erwartbare Leistung eine Windenergieanlage innerhalb der nächsten 20 Jahre erwirtschaften kann.

Politische und rechtliche Grundlagen: Die Einzelheiten und Vorschriften zu einem Flächennutzungsplan werden in der Satzung einer Kommune festgelegt. Dort solltest du dich über Vorraussetzungen zur Ausweisung von Flächen informieren.
Das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (BImSchG) gibt ganz genau Auskunft über Schallverordnungen und Abstände zu Häusern und Gebäuden der Umgebung. Auch das BauGB führt mehrere Vorschriften an. Aber: Hier wird auch festgelegt, dass Windgebiete im Außenbereich gegenüber anderen Bauwerken privilegiert sind!
Windgebiete dürfen zudem keine Nähe zu Naturschutzgebieten oder Vogelschutzgebieten aufweisen. Ein Bodengutachten muss die Standsicherheit des Untergrunds bestätigen. 



Regionale AnsprechpartnerInnen:

Fragen zu dem Betrieb und der Anlagentechnik beantwortet der Windanlagenbetreiber Herr Kleinebecker, Niehorstwind GmbH & Co. KG in 33334 Gütersloh, 05241 - 340509 

Weiterführende Webseiten:

Die Inhalte eines Bebauungsplans richten sich nach dem Baugesetzbuch (BauGB), § 5.

Technische Richtlinien, Berechnungsformeln und eine Liste von Windgutachtern findest du bei der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.

World Wind Energy Association hat Projektpläne und nötige Schritte zur Entstehung eines Windparks auf der Webseite zusammen getragen.

Der Energiedialog wird betreut von der EnergieagenturNRW. Dort stellt man dir Broschüren und Leitfäden zur Verfügung, die allgemeine Informationen über Windenergie, Repowering einer bestehenden Anlage, Ausweisung von Windgebieten und rechtliche Hinweise geben.

http://www.energiedialog.nrw.de/

Das wiki.fee-owl.de veröffentlicht regelmäßig Termine zu erneuerbaren Energien und pflegt eine umfassende Linkliste. Betreiber Kurt Gramlich ist außerdem ansprechbar bezüglich des geplanten Windparks in Gütersloh.

Beispiele von Windparks:

Auf der Webseite der Stadt Lichtenau findest du eine Präsentation über das Windgebiet Hassel und AnsprechpartnerInnen: http://www.lichtenau.de/42-Stadtinformation-Stadtmarketing-Wirtschaft/427-Energiestadt/430-Energiestadt-Lichtenau/7047,Windpark-Hassel.html

Die Klimakommune Saerbeck ist ein ausgezeichnetes Beispiel für einen Bioenergiepark, zu dem auch Windkraftanlagen gehört. Ein Blick auf die Webseite der Kommune kann dir einen Einblick in die Realisation von Windstandorten geben.